Ich habe mir das nun eine gewisse Zeit angeschaut und möchte dazu auf diesem Wege Stellung nehmen.
Es handelt sich immer um Unkenntnis.
Wir müssen uns die Frage stellen, wer diese Qualitätsrichtlinien vorgibt. Oftmals sind es erarbeitete Regelwerke, die vor langer Zeit einmal vereinbart wurden.
Problematisch kann es werden, wenn sie dazu dienen, um andere Anbieter auszugrenzen.
Im Gesundheitsbereich gibt es unterschiedliche Ansätze, und das ist auch gut so.
Der gesundheitspraktische Trauerbegleiter erlernt in seiner Weiterbildung exakt alle wichtigen Themenbereiche, die auch der klassische Trauerbegleiter erlernt. Dazu gehört z.B. das Verständnis, wie erschwerte Trauer entsteht und wie man ihr begegnen kann. Auch die eigene Trauerbiografie und die nachhaltige Reflexion gehört selbstverständlich dazu. Kulturelle Unterschiede, unterschiedliche Todesursachen und ihre Auswirkungen, Trauer im System und unterschiedliche Herangehensweisen werden gelehrt, um nur einige Punkte zu nennen.
Weitere Kompetenzen werden in der Gesundheitspraxis zusätzlich gelehrt:
- Sinnliche (alle Sinne ansprechende) Methoden, die eine sehr nachhaltige Begleitung gewährleisten.
- Die gesundheitspraktische Kommunikation (die bewusste positive Kommunikation und auch die Kraft der gesundheitsfördernden Worte) und die Sicht auf den Trauernden sind sehr anspruchsvolle Ergänzungen zu den allgemeinen Themen.
- Gesundheitspraktisch ausgerichtete Methoden werden praktisch gelehrt.
- Eine weiterführende Begleitung auch nach der Weiterbildung ist gewährleistet.
Dazu ist es auf Wunsch für alle gesundheitspraktischen Trauerbegleiter möglich, sich in Begleitung nach dem Kurs beruflich auf stabile Füße zu stellen.
Dazu bedarf es aber auch einem offenen Umfeld. Netzwerke werden gespannt und gemeinsam werden auch gegenseitig Kontakte geteilt.
Eine sinnvolle Pressearbeit wird unterstützt und gemeinsam arbeiten wir an der Akzeptanz von Trauer in unserer Gesellschaft.
Es ist ausdrücklich nicht notwendig, über einen Studienabschluss zu verfügen. Viel mehr ist es von Nöten, dass die angehenden Trauerbegleiter mit ihrer eigenen Trauer reflektiert umgehen und auch über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen. Emotionale Intelligenz ist wichtiger als klassische Schulabschlüsse.
Dafür setze ich mich ein.
Dazu kommt, dass Trauernde von klassischen Trauerbegleitern ausgegrenzt werden, wenn der Trauerfall noch zu frisch ist. Das ist für uns als Gesundheitspraktiker untragbar.
Jeder bekommt jederzeit Zugang zu einer gesundheitspraktischen Trauerbegleitung, sobald er danach fragt.
Menschen in Not werden zu keiner Zeit abgelehnt. Dieses gilt selbstverständlich auch für die Aus- und Weiterbildung zum gesundheitspraktischen Trauerbegleiter.
Gesundheitspraktische Trauerbegleitung versteht sich immer als Ergänzung zu einer ärztlichen Behandlung bei einem Hausarzt oder auch Psychologen. Sie unterstützt sinnvoll und nachhaltig. Zusätzlich entlastet sie das Gesundheitssystem.
Außerdem sollte jeder Trauerbegleiter von seiner Tätigkeit leben können. Ich setze mich dafür ein, dass gesundheitspraktische Trauerbegleitung eine Krankenkassenleistung wird. Hierzu habe ich eine Petition gestartet. Somit haben alle Trauernden, unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten, Zugang zu einer gesundheitspraktischen Trauerbegleitung.
Dazu biete ich für jeden Trauerbegleiter eine Weiterbildung und Ergänzung an, um sein Angebot gesundheitspraktisch zu erweitern.
Ich wünsche mir, dass in Zukunft wertschätzend miteinander umgegangen wird. Das Absprechen von Qualifikationen muss ein Ende haben. Es muss endlich der Mensch, insbesondere der Trauernde, im Mittelpunkt stehen.
Ich freue mich über Deine Einschätzung und Meinung. Schreibe mir gern im Kontaktformular eine Nachricht und gehe mit mir in den Austausch.
Herzliche Grüße
Gundula